Leinenpflicht in Düsseldorf

Nach dem NRW-Landeshundegesetz erstreckt sich die Leinenpflicht :

  • in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
  • in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
  • bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

Auf Kinderspielsplätzen, Bolzplätzen und Friedhöfen sind die Tiere grundsätzlich verboten.

Zudem sind Hundehalter angewiesen, sich mit den besonderen Bedingungen in den Kommunen vertraut zu machen. Denn die einzelnen Kommunen besitzen die Möglichkeit, zusätzlich zu den grundsätzlichen Hundegesetzen in NRW eigene Gesetze für das Führen von Hunden zu erlassen. Der Leinenzwang betrifft sämtliche Hunde. Für einen großen Hund ist die Leinenpflicht in NRW auf sämtliche „bebauten Bereiche“ ausgeweitet. Im Waldgebiet dürfen die Tiere dagegen frei herumlaufen, solange sie dabei die Waldwege nicht verlassen.

Wo dürfen Hunde frei laufen?

An verschiedenen Stellen in Düsseldorf dürfen Hunde – mit Ausnahme gefährlicher Hunde und der sog. “Hunde bestimmter Rassen” – unangeleint laufen.

Außerdem gibt es in Düsseldorf diverse Hundeauslaufplätze, hier dürfen alle Hunde frei laufen. Gefährliche Hunde und Hunde müssen aber weiterhin ihren Maulkorb tragen.

Selbstverständlich ist stets auf andere Menschen und Tiere Rücksicht zu nehmen, sie dürfen keinesfalls gefährdet werden und natürlich muss der Hundekot vom Halter beseitigt werden.

Auch auf Hundeauslaufplätzen sollten die Hundebesitzer einige Regeln beachten:

  • Die Hunde müssen jederzeit zurückgerufen werden können.
  • Gefährliche Hunde bestimmter Rassen müssen einen Maulkorb tragen.
  • Andere Erholungssuchende dürfen nicht belästigt werden.
  • Verunreinigungen müssen entfernt werden.

Hundeauslaufplätze in Grünanlagen:

  • Bilk:  Alter Bilker Friedhof (Volmerswerther Straße), Grünanlage Räuscher Weg , Merkurstraße
  • Derendorf:  Muarice-Ravel-Park
  • Düsseltal: Hanielpark (Grafenberger Allee), Hansaplatz, Schillerplatz, Zoopark (Brehmstraße)
  • Eller: Ellerkirchstraße / Josef-Wilbert-Straße, Grünweg Eller (Kissinger Straße), Nachbarschaftspark Am Hackenbruch, Schlosspark Eller (Nähe Schlosshof)
  • Gerresheim: Alter Gerresheimer Friedhof (Dreherstraße)
  • Golzheim: Nordpark (Grünewaldstraße), Rheinpark Golzheim (Nähe Golzheimer Platz und Nähe Theodor-Heuss-Brücke)
  • Grafenberg: Ostpark (Sulzbachstraße)
  • Hassels: Grünweg Hassels Nord (Stendaler Straße)
  • Holthausen: Elbroichpark (Bahlenstraße), Freizeitanlage Niederheid
  • Lichtenbroich: Grünweg Schwarzbachgraben (Nähe Sermer Weg)
  • Lierenfeld: Bürgerpark Am Stufstock
  • Mörsenbroich: Sankt-Franziskus-Straße (Heideweg)
  • Oberbilk: Sonnenpark (Kölner Straße), Südpark / Volksgarten (Stoffeler Kapellenweg), Moskauer Straße (Nähe IHZ-Park)
  • Oberkassel: Rheinpark Heerdt (Am Heerdter Krankenhaus)
  • Pempelfort: Hofgarten (Feldstraße), Hofgarten (Oderallee)
  • Stockum: Mahnmalachse (Kaiserswerther Straße gegenüber Aquazoo)
  • Unterbilk: Floragarten (Kronenstraße)
  • Unterrath: Grünanlage Kalkumer Straße
  • Wersten: Werstener Deckel (zwischen Werstener Dorfstraße und Nixenstraße)

Sechs Hundefreilaufflächen ergänzen das Angebot der bestehenden Auslaufflächen.

Diese sind nicht eingezäunt aber mit Hinweisschilder gekennzeichnet. Die Plätze befinden sich alle außerhalb bestehender Grünanlagen, auf Flächen die derzeit ungenutzt sind.

  1. Wiesenfläche nördlich der Theodorstraße (30.000 Quadratmeter)
  2. Brachfläche an der Grünewaldstraße (20.000 Quadratmeter)
  3. Brachfläche zwischen Koblenzer Straße und Bezirkssportanlage (10.000 Quadratmeter)
  4. Brachfläche zwischen Vennhauser Allee und Bahnstrecke (5.000 Quadratmeter)
  5. Wiesenfläche am Brücker Bach in Fließrichtung rechtes Ufer zwischen der Brücke am Mendelweg und der Himmelgeister Landstraße (15.000 Quadratmeter)
  6. Auf der ehemalige Sportfläche Tannenhof (4.000 Quadratmeter)

2 Kommentare zu „Leinenpflicht in Düsseldorf“

  1. Im Waldgebiet stimmt ja so nicht. Naturschutzgebiet ist Anleinpflicht und auch von der Kommune abhängig. In Remscheid und Wuppertal wohl nicht,müssen aber auf den Wegen bleiben,genau wie auch wir Fußgänger,es werden nur nicht so unverhältnismäßig hohe Strafen gegen Fußgänger verhängt.Es gibt ja kaum eine Hundeunfreundlichere Stadt als Düsseldorf. Schaut man in den Bußgeldkatalog muss der Hund auf 1,5 Meter an der Leine begrenzt werden ,wenn Leute an mir vorbei kommen. Das Fahrrad von hinten, was mit 30 km kommt ,höre ich schon mal nicht und kann somit auch nicht so schnell reagieren.Also kann man mich auch Belangen, wenn der Hund an der 8 m langen Flexileine läuft. Auslauffläche Koblenzer Straße existiert schon lange nicht mehr. Hunde brauchen keine Auslaufflächen sondern einfach die Möglichkeit am Wegesrand mal zu schnüffeln und Gerüche aufzunehmen. Ich bin in dieser Gegend aufgewachsen und habe noch nie einen Hund mit Hasen oder Vögeln im Maul gesehen. Täglich werden tausende Kücken geschreddert,aber wenn ein Hund vielleicht mal einen Vogel aufscheucht ist ganz schlimm und das nennt man dann auch noch Jagdtrieb .Mal ein ausführlicher Artikel zu den Zuständigkeiten der Behörden und welche Wälder privat und städtisch sind wäre mal interessant und wo man dann auch unangeleint laufen lassen darf. Die Kommune ist ja nicht für Erlasse der Wälder zuständig sondern das Land. Leider musste ja erst jemand aus Haan klagen und wie lange wurden dann da schon ungerechtfertigter weise Bußgelder kassiert.

    1. Hallo Sonja.
      Vielen Dank für deinen Kommentar.
      Gerne kann ich mich mit der zuständigen Behörde (für Düsseldorf) in Verbindung setzen und nachhaken in welchen Wäldern die Hunde unangeleint laufen dürfen. Sobald ich Neuigkeiten habe, werde ich dazu einen Blogbeitrag schreiben.

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