Die Regelungen können sich kurzfristig ändern!
1. Müssen die Flüchtlinge aus der Ukraine ihre Haustiere anmelden? Wenn ja, wo genau?
Für die Einreise nach Deutschland bedeutet dies, dass Tierhalter mit ihren Heimtieren bis auf Weiteres aus der Ukraine einreisen können ohne vorab eine Genehmigung beantragen zu müssen. Die Einreisenden werden anschließend gebeten, sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf die Tollwut bestimmen und ggf. Maßnahmen einleiten zu können (z.B. die Ausstellung eines Heimtierausweis, Mikrochipping, eine Tollwut-Impfung, eine Antikörper-Titer Bestimmung oder ggf. eine Isolierung des Tieres).
2. Was ist mit der Hundesteuer?
Hierzu wurde bisher keine Regelung getroffen. Ich gehe aber davon aus, dass hier die Regelungen für einen vorübergehenden Aufenthalt gelten, also zunächst keine Steuer anfällt.
3. Was ist mit Listenhunden? Müssen die Flüchtlinge eine Erlaubnis bekommen?
Listenhunde dürfen vorübergehend eingeführt werden. Eine Mitteilung an das zuständige Ordnungsamt ist allerdings erforderlich. Nach vier Wochen Aufenthaltsdauer ist eine Verlängerung zu beantragen.
4. Was ist mit Sachkundenachweis 20/40 (Nordrhein Westfalen)?
Auch hier gelten zunächst die Bestimmungen, die bei einer vorübergehenden Einfuhr gelten, so dass Sachkundenachweise zunächst nicht abgelegt werden müssen.
Alle anderen Bestimmungen, wie z. B. eine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht müssen allerdings beachtet werden.
P.S. das Foto aus Irpen, der Fotograf ist unbekannt.