AGB Hundetrainer

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Hundehalter (nachfolgend „Teilnehmer“) und der Hundeschule Lapki / Olesia Poruchnyk (nachfolgend „Veranstalter“).

Sie gelten für alle angebotenen Trainings-, Coaching- und Seminarleistungen für Hunde und Hundehalter.

Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung ab dem heutigen Datum.

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Hundetrainers/der Hundeschule Lapki (Welpenschule) in Mettmann, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer in Textform bekannt gegeben oder durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe in Textform Widerspruch erhebt.

2.1 Der Veranstalter bietet Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde sowie Coachingveranstaltungen und Seminare für Hundehalter an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird in den Geschäftsräumen des Veranstalters, auf seiner Internetpräsenz und in sonstigen von ihm genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2 Durch die Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung kommt ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist seitens des Veranstalters nicht geschuldet, da dieser wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer abhängt.

2.3 Ein Vertrag kommt auch durch telefonische Terminvereinbarung zustande. Der Veranstalter bestätigt den Termin einschließlich des Ortes in Textform. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Inhalt dieser Bestätigung unverzüglich in Textform gegenzubestätigen. Unterlässt der Teilnehmer diese Gegenbestätigung, ist der Veranstalter zum Rücktritt berechtigt.

2.4 Mit seiner Teilnahmeerklärung meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine oder mehrere Veranstaltung(en) an. Eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Termin ist möglich, sofern der Teilnehmer seine Teilnahme mehr als 48 Stunden (an Werktagen) vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung(en) absagt. Erfolgt die Absage zwischen 48 und 24 Stunden (an Werktagen) vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung(en), ist eine Stornierung nur gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % der auf die betreffende(n) Veranstaltung(en) entfallenden Teilnahmegebühr(en) möglich. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden (an Werktagen) vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung(en) oder erscheint der Teilnehmer nicht, ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu zahlen.

2.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung einer Veranstaltung abzusagen, wenn diese wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

2.6 In diesem Fall wird dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet. Nimmt der Teilnehmer dieses nicht an, wird ihm die gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstattet.

3.1 Der Vertrag beginnt und endet zum individuell vereinbarten Zeitpunkt.

3.2 Die Teilnahmegebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

3.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung, spätestens jedoch vor Beginn der Veranstaltung, zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer oder seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen.

3.4 Bei Veranstaltungen außerhalb der Hundeschule ist der Teilnehmer zur Vorauszahlung in Höhe von 50 % der Vergütung verpflichtet. Die Zahlung ist innerhalb von drei Werktagen zu leisten, andernfalls ist der Veranstalter zum Rücktritt berechtigt.

3.5 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder der individuellen Vereinbarung.

4.2 Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet, es sei denn, der Teilnehmer weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

4.3 Muss eine Veranstaltung im Freien aufgrund schlechten Wetters abgebrochen werden, bleibt die Vergütung in voller Höhe geschuldet. Kann sie wegen schlechten Wetters nicht stattfinden, ist bei bereits erfolgter Anfahrt des Veranstalters 50 % der Vergütung fällig, andernfalls entfällt die Vergütung.

5.1 Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung bestehen.

5.2 Der Veranstalter ist während der Veranstaltung weisungsbefugt.

5.3 Bei Störungen oder sicherheitsrelevantem Verhalten kann der Teilnehmer oder Hund ohne Erstattung ausgeschlossen werden.

5.4 Der Teilnehmer darf nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen und muss gesundheitliche Einschränkungen vorab mitteilen.

5.5 Jeder Hund muss geimpft, gesund, frei von Parasiten und körperlich belastbar sein.

5.6 Bei gesundheitlichen Problemen oder aggressivem Verhalten kann der Hund ausgeschlossen werden.

5.7 Der Veranstalter arbeitet ausschließlich mit tierschutzkonformen, gewaltfreien Trainingsmethoden. Der Einsatz aversiver oder tierschutzwidriger Hilfsmittel (z. B. Stachelhalsbänder, Würgehalsbänder ohne Stopp, Elektrohalsbänder, Leinenrucke, körperliche Strafen oder Einschüchterung) ist während der Veranstaltungen untersagt.

5.8 Verstößt der Teilnehmer gegen diese Grundsätze, behandelt er seinen Hund tierschutzwidrig oder verstößt er gegen geltendes Tierschutzrecht, ist der Veranstalter berechtigt, die weitere Teilnahme des Teilnehmers und/oder seines Hundes mit sofortiger Wirkung auszuschließen und den Vertrag außerordentlich zu beenden.

5.9 In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren, auch nicht anteilig, da die Maßnahme aus Gründen des Tierschutzes erfolgt.

5.10 Besteht aus Sicht des Veranstalters eine akute oder erhebliche Gefährdung des Wohlergehens eines Hundes, ist der Veranstalter berechtigt, das zuständige Veterinäramt oder andere zuständige Behörden zu informieren.

6.1 Der Veranstalter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen, bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

6.2 Für Schäden durch Dritte oder deren Hunde haftet der Veranstalter nicht. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von entsprechenden Ansprüchen frei.

7.1 Während der Veranstaltungen dürfen Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden.

7.2 Diese dürfen für Dokumentations-, Schulungs- und Werbezwecke verwendet werden.

7.3 Der Teilnehmer kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.

8.1 Mehrfachkarten sind 6 Monate ab Kaufdatum gültig.

8.2 Nicht genutzte Einheiten verfallen.

8.3 Eine Erstattung ist ausgeschlossen, sofern die Nichtnutzung nicht vom Veranstalter zu vertreten ist.

9.1 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

9.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

9.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.