Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Überblick
Hundezentrum Lapki / Olesia Poruchnyk
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Hundehalter (nachfolgend „Kunde“) und Hundezentrum Lapki / Olesia Poruchnyk (nachfolgend „Lapki“).
Sie gelten für die angebotenen Dienstleistungen, insbesondere für Tagesbetreuung, Abonnements, Einzelbuchungen, Mehrfachkarten sowie Betreuung mit Übernachtung.
Für das jeweilige Vertragsverhältnis gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten AGB einschließlich später wirksam vereinbarter Änderungen.
Stand: 20. Juli 2026
Allgemeine Informationen & Vertragsgrundlagen (§1–§3)
§1 Vertragsabschluss und Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche zwischen Lapki und dem Kunden geschlossenen Verträge über die Betreuung des vom Kunden angemeldeten Hundes.
1.2 Art, Umfang und Zeitraum der Betreuung sowie gegebenenfalls vereinbarte feste Betreuungstage ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag beziehungsweise der jeweiligen Buchung.
1.3 Voraussetzung für die Betreuung ist, dass der Hund die für die jeweilige Betreuungsform geltenden Aufnahmevoraussetzungen erfüllt und nach seinem Gesundheitszustand, Verhalten sowie seiner körperlichen und psychischen Verfassung für die vereinbarte Betreuung geeignet ist.
1.4 Der Kunde ist verpflichtet, Lapki alle für die Betreuung relevanten Informationen über den Hund vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Erkrankungen, Verletzungen, Medikamentengaben, Unverträglichkeiten, Allergien, Verhaltensauffälligkeiten, Ängste, Aggressionsverhalten, Beißvorfälle sowie sonstige Umstände, die für eine sichere und tiergerechte Betreuung von Bedeutung sein können.
1.5 Änderungen der in Ziffer 1.4 genannten Umstände sind Lapki unverzüglich mitzuteilen.
§ 2 Allgemeine Leistungen und Preise
2.1 Lapki gewährleistet während der vereinbarten Betreuungsdauer eine fachgerechte und tiergerechte Betreuung, eine ausreichende Versorgung mit Wasser sowie angemessene Ruhe-, Beschäftigungs- und Auslaufzeiten entsprechend den individuellen Bedürfnissen des Hundes und den betrieblichen Möglichkeiten.
2.2 Alle angegebenen Preise gelten pro Hund, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Für jeden weiteren Hund aus demselben Haushalt wird ein Zuschlag von 40 % berechnet.
2.3 Die Fütterung mit vom Kunden bereitgestelltem Trocken- oder Nassfutter ist in der Betreuungsgebühr enthalten.
2.4 Für BARF-Fütterung einschließlich erforderlicher Lagerung, Portionierung und Zubereitung gelten folgende Zuschläge:
- 1,50 € pro Betreuungstag bei Abonnementkunden mit 1–3 Betreuungstagen pro Woche;
- inklusive bei Abonnements mit 3–4 Betreuungstagen pro Woche;
- 2,00 € pro Betreuungstag bei Kunden ohne Abonnement.
2.5 Die Verabreichung von Medikamenten durch Lapki beschränkt sich grundsätzlich auf Tabletten und Augentropfen und erfolgt ausschließlich nach vorheriger Absprache sowie gemäß eindeutiger Anweisung des Kunden.
Lapki ist berechtigt, die Medikamentengabe abzulehnen, wenn diese besondere medizinische Kenntnisse erfordert, mit erheblichen Risiken verbunden ist oder im Rahmen der Betreuung nicht sicher durchgeführt werden kann.
§ 3 Haltungsform und Gruppenbetreuung
3.1 Die Betreuung erfolgt grundsätzlich in Gruppenhaltung. Dem Kunden ist bekannt, dass der Kontakt zwischen Hunden trotz fachgerechter Beaufsichtigung mit typischen und nicht vollständig vermeidbaren Risiken verbunden ist und es insbesondere beim Spielen, Rennen, Raufen oder bei sonstigen sozialen Interaktionen zu Verletzungen kommen kann.
3.2 Die Zusammensetzung der Betreuungsgruppen erfolgt durch Lapki unter Berücksichtigung insbesondere von Verhalten, Größe, Alter, Gesundheitszustand, Belastbarkeit und Gruppenverträglichkeit der Hunde.
Ein Anspruch auf Betreuung in einer bestimmten Gruppe oder gemeinsam mit bestimmten anderen Hunden besteht nicht.
3.3 Lapki ist berechtigt, einen Hund aus Sicherheits-, Gesundheits-, Verhaltens- oder Tierschutzgründen vorübergehend oder dauerhaft von anderen Hunden zu separieren, soweit dies für eine sichere und tiergerechte Betreuung erforderlich ist.
3.4 Ergibt sich, dass eine sichere und tiergerechte Gruppenbetreuung eines Hundes nicht oder nicht mehr gewährleistet werden kann, gelten ergänzend die Regelungen des § 9 über die Beendigung beziehungsweise sofortige Einstellung der Betreuung.
Maßnahmen, Gesundheit & Tierarzt (§4–§6)
§4 Maßnahmen bei Auffälligkeiten
4.1 Zeigt ein Hund aggressives, stark ängstliches, unkontrollierbares oder sonstiges sicherheitsrelevantes Verhalten, ist Lapki berechtigt, die nach fachlicher Einschätzung erforderlichen und tierschutzrechtlich zulässigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Hierzu kann insbesondere die vorübergehende Separierung des Hundes oder, soweit im konkreten Fall erforderlich und tierschutzgerecht, die Verwendung eines geeigneten Maulkorbs gehören.
Lapki kann vom Kunden verlangen, für zukünftige Betreuungen einen geeigneten und an den Hund gewöhnten Maulkorb zur Verfügung zu stellen.
4.2 Hat der Kunde für die Betreuung erhebliche Verhaltensauffälligkeiten, Aggressionsverhalten, Beißvorfälle oder vergleichbare Risiken nicht oder nicht vollständig mitgeteilt, kann Lapki den Hund von der weiteren Betreuung ausschließen. Weitergehende Rechte gemäß § 9 bleiben unberührt.
4.3 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden und daraus entstehende Kosten, die durch seinen Hund verursacht werden und ihm beziehungsweise dem Tierhalter rechtlich zuzurechnen sind.
Eine Haftung des Kunden für Schäden, die von Lapki zu vertreten sind, bleibt ausgeschlossen.
§5 Gesundheit, Impfungen und Betreuungsvoraussetzungen
5.1 Zur Betreuung werden grundsätzlich nur Hunde aufgenommen, deren Gesundheitszustand eine sichere und tiergerechte Teilnahme an der vereinbarten Betreuungsform zulässt.
Der Kunde versichert, dass der Hund bei Übergabe frei von erkennbaren ansteckenden Erkrankungen und Parasiten ist und keine ihm bekannten gesundheitlichen Umstände vorliegen, die einer sicheren und tiergerechten Betreuung entgegenstehen.
5.2 Der Hund muss über einen für die vereinbarte Betreuungsform ausreichenden und aktuellen Impfschutz verfügen.
Als erforderliche Impfungen beziehungsweise Immunisierungen gelten grundsätzlich:
- Tollwut,
- Staupe,
- Hepatitis,
- Leptospirose,
- Parvovirose,
- Parainfluenza und
- Zwingerhusten.
Zusätzlich werden ein angemessener Schutz gegen Bordetella bronchiseptica sowie ein aktueller Floh- und Zeckenschutz empfohlen.
Der Kunde hat auf Verlangen geeignete Nachweise über den Impfstatus vorzulegen.
5.3 Bei Hunden, die innerhalb der letzten sechs Monate aus dem Ausland übernommen oder eingeführt wurden, kann Lapki vor Aufnahme in die Betreuung eine tierärztliche Untersuchung sowie geeignete labordiagnostische Nachweise hinsichtlich relevanter Reise- beziehungsweise Mittelmeerkrankheiten verlangen.
Art und Umfang der erforderlichen Nachweise können von Herkunftsland, Reiseverlauf und individuellem Gesundheitsrisiko des Hundes abhängig gemacht werden.
5.4 Läufige Hündinnen werden während der Läufigkeit nicht in die reguläre Gruppenbetreuung aufgenommen.
5.5 Erkrankungen, Verletzungen, Operationen, Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit, Medikamentengaben sowie sonstige Veränderungen des Gesundheitszustandes, die für die Betreuung von Bedeutung sein können, sind Lapki unverzüglich und vor der nächsten Betreuung mitzuteilen.
5.6 Lapki ist berechtigt, die Aufnahme beziehungsweise weitere Betreuung eines Hundes vorübergehend abzulehnen, wenn dessen Gesundheitszustand eine sichere oder tiergerechte Teilnahme an der Betreuung nicht zulässt oder begründete Zweifel hieran bestehen.
Dies gilt insbesondere bei ansteckenden Erkrankungen, Verletzungen, Schmerzen, eingeschränkter Belastbarkeit, nach Operationen oder wenn die Teilnahme an der Gruppenbetreuung den Hund selbst oder andere Tiere gefährden könnte.
Im Zweifelsfall kann Lapki vor Wiederaufnahme der Betreuung eine tierärztliche Bescheinigung verlangen.
§6 Tierärztliche Behandlung im Notfall
6.1 Erkrankt oder verletzt sich ein Hund während der Betreuung oder besteht der begründete Verdacht auf einen behandlungsbedürftigen gesundheitlichen Notfall, ist Lapki berechtigt, einen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen beziehungsweise tierärztliche Hilfe hinzuzuziehen.
6.2 Lapki bemüht sich, den Kunden beziehungsweise eine angegebene Notfallkontaktperson unverzüglich zu erreichen.
Ist eine rechtzeitige Kontaktaufnahme nicht möglich und ist ein Aufschub der Behandlung aus tierärztlicher oder fachlicher Sicht nicht vertretbar, ist Lapki berechtigt, die zum Schutz von Gesundheit und Tierwohl erforderlichen Maßnahmen veranlassen zu lassen.
6.3 Eine Euthanasie darf ausschließlich aufgrund tierärztlicher Beurteilung erfolgen.
Ist weder der Kunde noch eine von ihm benannte Notfallkontaktperson rechtzeitig erreichbar und ist nach tierärztlicher Beurteilung eine unaufschiebbare Entscheidung erforderlich, um dem Hund erhebliche und nicht anders vermeidbare Leiden oder Schmerzen zu ersparen, darf Lapki den erforderlichen tierärztlichen Maßnahmen zustimmen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
6.4 Die erforderlichen Kosten für tierärztliche Behandlung, Medikamente und Transport trägt der Kunde, soweit diese nicht aufgrund eines von Lapki zu vertretenden Umstandes entstanden sind.
Haftung (§7)
§7 Haftung
7.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die Betreuung von Hunden, insbesondere in Gruppenhaltung, trotz fachgerechter Betreuung mit typischen und nicht vollständig vermeidbaren Risiken verbunden ist.
Hierzu gehören insbesondere Verletzungen, die im Rahmen des normalen Sozial-, Spiel- und Bewegungsverhaltens der Hunde entstehen können.
Diese Risikoaufklärung stellt keinen Ausschluss der gesetzlichen Haftung von Lapki dar.
7.2 Lapki unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Umfang und Eintrittspflicht des Versicherers richten sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Aus dem Bestehen oder Nichtbestehen von Versicherungsschutz ergeben sich keine Änderungen der gesetzlichen Haftung der Vertragsparteien.
7.3 Lapki haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Lapki, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.4 Für sonstige Schäden haftet Lapki unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Lapki nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.5 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
7.6 Für Schäden, die der betreute Hund verursacht, haftet der Kunde beziehungsweise Tierhalter nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.7 Schäden an Einrichtungen, Gegenständen oder sonstigem Eigentum von Lapki, die durch den Hund verursacht werden, sind vom Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen, soweit der Kunde beziehungsweise Tierhalter hierfür rechtlich einzustehen hat.
Öffnungszeiten, Bring- und Abholzeiten (§8)
8.1 Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 07:00–18:30 Uhr
Samstag: 09:00–10:00 Uhr
Sonntag und gesetzliche Feiertage: geschlossen.
Für gesondert vereinbarte Übernachtungsbetreuungen gelten ergänzend die hierfür vereinbarten Übergabe- und Abholzeiten.
8.2 Bringzeiten
Montag bis Freitag: 07:00–10:00 Uhr
Samstag: 09:00–10:00 Uhr
8.3 Abholzeiten
Montag bis Freitag: 15:00–18:30 Uhr
Samstag: 09:00–10:00 Uhr
8.4 Wird ein Hund nach 18:30 Uhr abgeholt, wird für die zusätzlich erforderliche Betreuung außerhalb der regulären Abholzeit ein zusätzliches Betreuungsentgelt von 2,00 € je angefangene 15 Minuten berechnet. Das zusätzliche Betreuungsentgelt ist bei Abholung fällig.
8.5 Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, versucht Lapki zunächst, den Kunden sowie die hinterlegten Notfallkontaktpersonen zu erreichen.
Bleiben diese Kontaktversuche erfolglos und wird der Hund auch weiterhin nicht abgeholt, ist Lapki berechtigt, die zur sicheren und tierschutzgerechten Unterbringung des Hundes erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und, soweit erforderlich, die zuständigen Stellen beziehungsweise Behörden einzuschalten.
Eine Übergabe an ein Tierheim oder eine andere geeignete Stelle erfolgt nur, soweit dies rechtlich zulässig und zur weiteren sicheren und tiergerechten Unterbringung erforderlich ist.
Die hierdurch erforderlichen Kosten trägt der Kunde, soweit er die verspätete beziehungsweise unterbliebene Abholung zu vertreten hat.
Abonnements – Vertragslaufzeit, Zahlung, Platzreservierung und Kündigung (§9)
9.1 Mindestlaufzeit und Vertragsverlängerung
Die Mindestlaufzeit eines Abonnements beträgt sechs Monate.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht wirksam gekündigt wird.
9.2 Abonnementgebühr und Zahlungsfälligkeit
Die monatliche Abonnementgebühr ist für den jeweiligen Kalendermonat im Voraus zu zahlen und muss spätestens bis zum 3. Kalendertag eines jeden Monats auf dem von Lapki angegebenen Konto eingegangen sein.
Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, gilt der darauffolgende Werktag als Zahlungstermin.
Zur Sicherstellung einer pünktlichen Zahlung wird die Einrichtung eines Dauerauftrags empfohlen.
9.3 Ordentliche Kündigung durch den Kunden
Der Kunde kann den Abonnementvertrag erstmals zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit von sechs Monaten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit fortgeführt und kann vom Kunden jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
Die Kündigung hat in Textform, insbesondere per E-Mail oder Brief, zu erfolgen.
Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.4 Kündigung durch Lapki
Lapki ist berechtigt, den Abonnementvertrag auch während der Mindestlaufzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden, bereits bezahlten Kalendermonats zu kündigen, wenn sich nach Vertragsschluss oder im Verlauf der Betreuung herausstellt, dass der Hund die Voraussetzungen für die vereinbarte Betreuungsform nicht oder nicht mehr erfüllt oder eine Fortsetzung der Betreuung aus fachlichen, gesundheitlichen, verhaltensbedingten, tierschutzrelevanten oder sicherheitsbezogenen Gründen nicht verantwortbar ist.
Dies gilt insbesondere, wenn
- der Hund für die bestehende Form der Gruppenbetreuung nicht oder nicht mehr geeignet ist;
- eine sichere und tiergerechte Integration des Hundes in die bestehende Betreuungsgruppe nicht oder nicht mehr gewährleistet werden kann;
- sich eine fehlende oder unzureichende Gruppenverträglichkeit zeigt;
- das Verhalten des Hundes den sicheren oder geordneten Ablauf der Gruppenbetreuung erheblich beeinträchtigt;
- der Hund wiederholt ein Verhalten zeigt, durch das andere Hunde, Personen oder der Hund selbst gefährdet oder erheblich beeinträchtigt werden können;
- der Gesundheitszustand, die körperliche Belastbarkeit oder die psychische Verfassung des Hundes eine sichere und tiergerechte Teilnahme an der vereinbarten Betreuungsform nicht oder nicht mehr zulässt;
- der Hund wiederholt erheblichen Stress oder Überforderung zeigt und eine Fortsetzung der Gruppenbetreuung aus fachlicher Sicht nicht verantwortbar erscheint;
- sich nachträglich Umstände herausstellen, die für die Beurteilung der Eignung des Hundes für die Betreuung wesentlich sind und Lapki bei Vertragsschluss nicht bekannt waren;
- der Kunde wesentliche Angaben über Gesundheitszustand, Verhalten, Aggressions- oder Beißvorfälle oder sonstige betreuungsrelevante Besonderheiten nicht, unvollständig oder unrichtig mitgeteilt hat;
- der Kunde wiederholt oder erheblich gegen vertragliche Pflichten, Aufnahme- oder Betreuungsvoraussetzungen, betriebliche Regeln oder berechtigte Anweisungen von Lapki verstößt;
- fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht ordnungsgemäß geleistet werden; oder
- aufgrund des Verhaltens des Kunden oder einer von ihm beauftragten Person eine weitere vertrauensvolle und zumutbare Zusammenarbeit nicht mehr gewährleistet ist.
Die Beurteilung der Eignung des Hundes für die konkrete Betreuungsform erfolgt anhand seines tatsächlichen Verhaltens und Zustandes im Betreuungsalltag unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheit und des Wohlergehens des betreffenden Hundes, der übrigen betreuten Hunde sowie der Betreuungspersonen.
Bis zum Wirksamwerden der Kündigung wird die Betreuung grundsätzlich im vereinbarten Umfang fortgeführt, soweit die Voraussetzungen für eine sichere und tiergerechte Betreuung weiterhin gegeben sind.
9.5 Sofortige Einstellung der Betreuung und außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Lapki ist insbesondere berechtigt, die weitere Betreuung des Hundes mit sofortiger Wirkung einzustellen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn aufgrund konkreter Umstände eine Fortsetzung der Betreuung bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist unter Berücksichtigung der Sicherheit, des Tierwohls und der betrieblichen Gegebenheiten nicht zumutbar oder fachlich nicht verantwortbar ist.
Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen, wenn
- der Hund aggressives oder erheblich gefährdendes Verhalten gegenüber Menschen oder anderen Tieren zeigt;
- ein konkretes oder erhebliches Verletzungsrisiko für andere Hunde, Personen oder den Hund selbst besteht;
- sich der Hund als für die bestehende Gruppenbetreuung erheblich unverträglich erweist;
- der Hund ein Verhalten zeigt, das eine sichere Beaufsichtigung oder Betreuung innerhalb der Gruppe nicht mehr ermöglicht;
- der Gesundheitszustand des Hundes eine weitere Teilnahme an der Gruppenbetreuung aus Gründen des Tierwohls oder zum Schutz anderer Tiere oder Personen nicht zulässt;
- der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht; oder
- sonstige schwerwiegende Umstände vorliegen, aufgrund derer Lapki eine Fortsetzung der Betreuung nicht zugemutet werden kann.
Eine tatsächliche Verletzung eines Menschen oder Tieres ist nicht Voraussetzung für die sofortige Einstellung der Betreuung, wenn aufgrund des konkret gezeigten Verhaltens oder der sonstigen Umstände eine erhebliche Gefährdung erkennbar ist.
Im Falle einer sofortigen Einstellung der Betreuung ist der Kunde verpflichtet, den Hund nach Aufforderung unverzüglich abzuholen oder durch eine hierzu berechtigte Person abholen zu lassen.
Soweit gesetzlich eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung erforderlich ist, bleiben die gesetzlichen Voraussetzungen unberührt.
9.6 Reservierung des Betreuungsplatzes und Nichtinanspruchnahme
Das Abonnement dient der fortlaufenden Reservierung der vereinbarten Betreuungskapazität für den Hund.
Die monatliche Abonnementgebühr wird für die Bereitstellung und Freihaltung des vereinbarten Betreuungsplatzes und nicht ausschließlich für tatsächlich in Anspruch genommene einzelne Betreuungstage entrichtet.
Nimmt der Kunde reservierte Betreuungstage aus Gründen, die in seinem Verantwortungsbereich oder in der Person beziehungsweise im Zustand seines Hundes liegen, nicht oder nicht vollständig in Anspruch, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Nachholung, Ersatz, Gutschrift oder Erstattung.
Dies gilt insbesondere bei Urlaub oder sonstiger Abwesenheit des Kunden sowie bei vorübergehender Erkrankung, Verletzung, Läufigkeit oder sonstigen Umständen auf Seiten des Hundes, aufgrund derer die Betreuung vorübergehend nicht in Anspruch genommen werden kann.
Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
9.7 Erkrankung, Verletzung oder Tod des Hundes
Bei Tod des Hundes kann der Abonnementvertrag zum Ende des laufenden Kalendermonats beendet werden.
Gleiches gilt bei einer schweren oder längerfristigen Erkrankung oder Verletzung des Hundes, aufgrund derer die Teilnahme an der vereinbarten Betreuungsform aus tierärztlicher oder fachlicher Sicht für einen nicht nur unerheblichen Zeitraum nicht mehr möglich oder im Hinblick auf Gesundheit, Belastbarkeit oder Tierwohl nicht verantwortbar ist.
Lapki kann hierfür die Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung verlangen.
Für den laufenden Kalendermonat bereits geleistete Abonnementzahlungen werden grundsätzlich nicht erstattet. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
9.8 Keine Pausierung des Abonnements
Das Abonnement ist fortlaufend und kann grundsätzlich nicht pausiert oder ruhend gestellt werden.
Dies gilt insbesondere bei Urlaub oder sonstiger vorübergehender Abwesenheit des Kunden sowie bei vorübergehender Erkrankung, Verletzung oder Läufigkeit des Hundes.
Ziffer 9.7 bleibt unberührt.
9.9 Monatliche Pauschale, gesetzliche Feiertage und Betriebsferien
Die Abonnementpreise sind als gleichbleibende monatliche Pauschalbeträge kalkuliert und stellen keine Abrechnung nach einzelnen tatsächlich stattgefundenen oder in Anspruch genommenen Betreuungstagen dar.
Bei der Kalkulation der monatlichen Pauschalbeträge sind gesetzliche Feiertage sowie bis zu 21 reguläre Öffnungstage Betriebsferien pro Kalenderjahr bereits berücksichtigt.
Die vereinbarte monatliche Abonnementgebühr bleibt daher während dieser Zeiten unverändert.
Die geplanten regulären Betriebsferien werden für das jeweilige Kalenderjahr im Voraus bekannt gegeben.
Für Betreuungstage, die aufgrund eines gesetzlichen Feiertages oder innerhalb der angekündigten regulären Betriebsferien entfallen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Nachholung, Ersatz oder Gutschrift.
Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
9.10 Tausch fest vereinbarter Betreuungstage
Ein Tausch fest vereinbarter Wochentage innerhalb derselben Kalenderwoche kann auf Anfrage und ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Betreuungskapazitäten ermöglicht werden.
Ein Anspruch auf einen Tausch oder einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
Die Zustimmung zu einzelnen Tauschanfragen erfolgt auf Kulanzbasis und begründet keinen Anspruch auf entsprechende Änderungen in der Zukunft.
9.11 Abonnements ohne fest vereinbarte Wochentage
Bei Abonnements ohne vertraglich festgelegte Wochentage, insbesondere bei Kunden mit wechselnden Dienst- oder Arbeitsplänen, bezieht sich die Platzgarantie ausschließlich auf die vereinbarte Anzahl der Betreuungstage pro Kalenderwoche.
Solange keine festen Wochentage vereinbart wurden, besteht keine Platzgarantie für einzelne bestimmte Wochentage.
Die konkreten Betreuungstage werden im Voraus abgestimmt und entsprechend der verfügbaren Kapazitäten festgelegt.
Ist ein vom Kunden gewünschter Wochentag bereits vollständig belegt, wird nach Möglichkeit ein anderer verfügbarer Betreuungstag innerhalb derselben Kalenderwoche angeboten.
Auf Wunsch des Kunden können einzelne oder alle Betreuungstage dauerhaft auf bestimmte Wochentage festgelegt werden, sofern entsprechende Kapazitäten verfügbar sind.
Ab Wirksamwerden der entsprechenden Vertragsänderung gilt die Platzgarantie für die neu vereinbarten festen Wochentage.
9.12 Neuabschluss nach Vertragsbeendigung
Nach Beendigung eines Abonnements besteht kein Anspruch auf Abschluss eines neuen Abonnementvertrags, auf Freihaltung des bisherigen Betreuungsplatzes oder auf Wiederaufnahme zu den bisherigen Vertragsbedingungen.
Ein erneuter Abschluss eines Abonnements bedarf einer neuen Vereinbarung und setzt insbesondere voraus, dass der Hund die zum Zeitpunkt des Neuabschlusses geltenden Aufnahmevoraussetzungen erfüllt und entsprechende Betreuungskapazitäten vorhanden sind.
9.13 Zusatzbuchungen
Zusätzliche Betreuungstage oder sonstige Leistungen, die nicht vom vereinbarten Abonnement umfasst sind, gelten als Einzelbuchungen und richten sich nach § 10.
Einzelbuchungen ohne Abonnement (§10)
10.1 Einzelbuchungen sind nach ihrer Vereinbarung verbindlich.
10.2 Stornierungen durch den Kunden sind in Textform möglich. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Stornierung bei Lapki.
Bei einer Stornierung
- bis einschließlich 14 Tage vor Beginn der vereinbarten Betreuung: kostenfrei;
- vom 13. bis einschließlich 7. Tag vor Beginn: 50 % des vereinbarten Betreuungspreises;
- ab dem 6. Tag vor Beginn, bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage: 100 % des vereinbarten Betreuungspreises.
Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Betreuung aufgrund einer Erkrankung, Verletzung oder Läufigkeit des Hundes nicht in Anspruch genommen werden kann.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Lapki kein Schaden beziehungsweise keine Vergütungseinbuße entstanden ist oder diese wesentlich geringer ist als der nach dieser Regelung berechnete Betrag.
Lapki muss sich ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Belegung des reservierten Betreuungsplatzes anrechnen lassen.
10.3 Bei verspätetem Bringen oder vorzeitiger Abholung auf Wunsch beziehungsweise aus dem Verantwortungsbereich des Kunden besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des vereinbarten Betreuungspreises.
Übernachtungen – Buchung, Storno & Preise (§11)
11.1 Anfrage, Vertragsschluss und Verbindlichkeit
Eine über das Buchungsportal übermittelte Anfrage für eine Betreuung mit Übernachtung stellt noch keine verbindliche Buchung dar.
Der Betreuungsvertrag kommt erst durch die Buchungsbestätigung von Lapki zustande. Mit der Buchungsbestätigung wird die Übernachtungsbuchung für beide Vertragsparteien verbindlich.
11.2 Zahlung
Die Zahlung ist innerhalb von zehn Kalendertagen nach Buchungsbestätigung, spätestens jedoch vor Beginn der Betreuung, fällig.
11.3 Stornierungen durch den Kunden
Stornierungen sind in Textform möglich. Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der vereinbarte Beginn der Betreuung.
Bei einer Stornierung
- bis einschließlich 30 Tage vor Beginn: kostenfrei;
- vom 29. bis einschließlich 10. Tag vor Beginn: 50,00 €;
- vom 9. Tag bis einschließlich zum Vortag: 100,00 €;
- am vereinbarten Betreuungstag, bei Nichtanreise oder bei einem vom Kunden veranlassten vorzeitigen Abbruch: der volle vereinbarte Betreuungspreis.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Lapki kein Schaden beziehungsweise keine Vergütungseinbuße entstanden ist oder diese wesentlich geringer ist als der nach dieser Regelung berechnete Betrag.
Lapki muss sich ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Belegung des reservierten Betreuungsplatzes anrechnen lassen.
11.4 Ablehnung, Abbruch oder vorzeitige Beendigung der Betreuung
Lapki ist berechtigt, die Aufnahme eines Hundes abzulehnen oder eine bereits begonnene Betreuung abzubrechen, wenn eine sichere und tiergerechte Fortsetzung der Betreuung nicht gewährleistet werden kann.
Dies gilt insbesondere bei
- falschen, unvollständigen oder verschwiegenen Angaben des Kunden über Gesundheit, Verhalten oder Verträglichkeit des Hundes;
- aggressivem oder erheblich gefährdendem Verhalten;
- fehlender Gruppenverträglichkeit;
- erheblichem Stress oder Überforderung des Hundes;
- einer Erkrankung oder einem gesundheitlichen Zustand, der eine weitere Betreuung nicht zulässt; oder
- sonstigen Umständen, aufgrund derer eine Fortsetzung der Betreuung aus Sicherheits- oder Tierschutzgründen nicht verantwortbar ist.
Ist der Grund für die Ablehnung oder den Abbruch dem Verantwortungsbereich des Kunden beziehungsweise des Hundes zuzurechnen, gelten hinsichtlich der Vergütung die gesetzlichen Vorschriften. Lapki muss sich insbesondere ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Belegung des reservierten Platzes anrechnen lassen.
Kann Lapki die vereinbarte Betreuung aus einem von Lapki zu vertretenden Grund nicht erbringen, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachten Betreuungsleistungen erstattet.
Zwingende gesetzliche Regelungen bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen von keiner Vertragspartei zu vertretenden Umständen bleiben unberührt.
11.5 Preisregelungen für Übernachtungen
Alle Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
An- und Abreisetag werden jeweils als voller Betreuungstag berechnet, unabhängig von der tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungszeit.
Maßgeblich ist der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis.
Preisübersicht – Pension / Betreuung mit Übernachtung
Der Preis gilt pro Kalendertag einschließlich Übernachtung:
- 1–7 Betreuungstage: 39,00 € pro Tag
- 8–20 Betreuungstage: 37,00 € pro Tag
- ab 21 Betreuungstagen: 35,00 € pro Tag
Bringen und Abholen innerhalb der regulären Bring- und Abholzeiten sind im vereinbarten Preis enthalten.
Für ein vereinbartes Bringen oder Abholen außerhalb der regulären Zeiten wird ein zusätzliches Entgelt von 45,00 € berechnet.
Für jeden Betreuungstag, der auf einen gesetzlichen Feiertag in Nordrhein-Westfalen fällt, wird ein Feiertagszuschlag von 5,00 € pro Tag berechnet.
Zusätzlicher Reinigungs- und Desinfektionsaufwand (§12)
12.1 Bei Junghunden, nicht stubenreinen Hunden sowie bei Hunden, bei denen wiederholt ein über das bei der üblichen Betreuung zu erwartende Maß hinausgehender Reinigungs- und Desinfektionsaufwand entsteht, wird ein zusätzlicher Reinigungs- und Desinfektionszuschlag berechnet:
- 10,00 € pro Monat bei einem Abonnement;
- 3,00 € pro Betreuungstag bei Einzelbuchungen.
12.2 Der Zuschlag dient der Abgeltung des zusätzlich erforderlichen Reinigungs- und Desinfektionsaufwandes einschließlich zusätzlicher Verbrauchsmaterialien.
Foto- und Videoaufnahmen von Hunden (§13)
13.1 Lapki ist berechtigt, während der Betreuung Foto- und Videoaufnahmen der betreuten Hunde anzufertigen und diese zu Dokumentations-, Informations- und Werbezwecken, insbesondere auf der Website und in den Social-Media-Kanälen von Lapki, zu verwenden und zu veröffentlichen.
13.2 Diese Regelung bezieht sich ausschließlich auf Aufnahmen, auf denen keine Personen oder sonstigen personenbezogenen Daten erkennbar sind.
Datenschutz (§14)
14.1 Personenbezogene Daten des Kunden werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet, soweit dies insbesondere zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
14.2 Weitergehende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Lapki.
Änderungen der AGB und Schlussbestimmungen (§15)
15.1 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.
15.2 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Lapki ist berechtigt, einzelne Bestimmungen dieser AGB mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien zumutbar ist.
Ein sachlicher Grund kann insbesondere vorliegen bei Änderungen gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anforderungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder bei notwendigen Anpassungen betrieblicher, sicherheitsbezogener oder tierschutzrechtlicher Abläufe.
Über vorgesehene Änderungen wird der Kunde mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform informiert. Dabei wird der Kunde ausdrücklich auf die geänderten Bestimmungen, den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, die Widerspruchsfrist sowie die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hingewiesen.
Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb der mitgeteilten Frist widerspricht, soweit eine solche Zustimmungsfiktion nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
Änderungen, die wesentliche Hauptleistungspflichten, die vereinbarte Mindestlaufzeit oder eine Erhöhung der vereinbarten Abonnementgebühr betreffen, werden nicht allein aufgrund eines unterlassenen Widerspruchs Vertragsbestandteil, soweit hierfür eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden gesetzlich erforderlich ist.
15.3 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
15.4 Gerichtsstand
Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, wird Düsseldorf als Gerichtsstand vereinbart.
Stand: 20. Juli 2026