§1 Zwischen dem Hundehalter des in Betreuung gegebenen Hundes und der Hundezentrum/Hundetagesstätte Lapki (nachstehend „Huta“ genannt) wird ein Betreuungsvertrag für 3 Monaten abgeschlossen. Der Betreuungsvertag kommt dadurch zustande, dass der Halter seinen Hund in die Betreuung gibt oder lässt von einem Dritten abgeben. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Betreuungsvertrages. Jeder Hundehalter wird bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Betreuungsvertrages sind.
Jeder Hundehalter, der seinen Hund in die Betreuung der Hundetagesstätte Lapki gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Huta Kenntnis erlangt zu haben.
Jeder Hundehalter, der mit der Huta einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und bestätigt das mit seiner Unterschrift.
§ 2 Die Huta gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Hund während der Betreuungsdauer eine fachgerechte Pflege und Betreuung, insbesondere ausreichend Wasser und Auslauf.
2.1 Die Huta übernimmt die Versorgung und Pflege des Hundes. Durch die artgerechte Gruppenhaltung ist eine eventuelle Gewichtsabnahme des Hundes aufgrund der damit verbundenen (ungewohnten) gesteigerten Bewegung möglich.
2.2 Eine Fütterung des Hundes nehmen wir auf Anweisung und gegen ein Entgelt in Höhe von € 2,00/Tag vor. Das Futter müssen Sie mitbringen.
2.3 Medizinische Versorgung erfolgt nur in Form von Verabreichung von Tabletten und Augentropfen.
§ 3 Die in der Huta praktizierte Haltungsform ist die der Gruppenhaltung. Der Hundehalter wurde über die Vor- und Nachteile dieser Haltungsform ausführlich informiert. Die Huta ist jedoch berechtigt, nach eigenem Ermessen, Hunde zu separieren, die während der Betreuung ein Verhalten zeigen, mit dem sie sich selbst, andere Hunde oder Menschen gefährden oder belästigen.
§ 4 Die Huta ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Hunden, die aggressives Verhalten zeigen einen Maulkorb o.ä. anzulegen oder dieses vom Halter zu fordern.
§ 5 Der Hundehalter wird durch die Huta unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Huta der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass die Huta den Hundehalter auch tatsächlich zu jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann.
5.1 Werden der Huta Auffälligkeiten des Hundes gegenüber Menschen und Tieren verschwiegen, behält sich die Huta vor, den Hund vom laufenden Betrieb auszuschließen. Bei Vorfällen mit Verletzungen muss der Besitzer die Kosten in vollem Umfang übernehmen. Beißvorfälle mit Menschen werden Ordnungsamt gemeldet.
§ 6 Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Betreuung durch das Programmangebot und/oder das Beratungsgespräch der Huta eingehend informiert.
§ 7 Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich auch ausdrücklich auf die anderen in Betreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren mögliche Verletzungsfolgen.
§ 8 Die Hundetagesstätte Lapki hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die aber nicht für die unter § 7 genannten Fälle eintritt. Verletzungen durch andere Hunde gehören zum Risiko der Gruppenhaltung. Dieses Risiko ist vom Halter zu tragen.
Betreuungszeiten
§ 9 Die Betreuung in artgerechter Gruppenhaltung erfordert eine Strukturierung des Tagesablaufes. Deshalb gelten grundsätzlich folgende Zeiten:
Bring-/ Abholzeit ist zwischen 7:30 -10:00 Uhr und 15:00 -18:30 Uhr.
In der Zeit 11:00-15:00 Uhr haben wir Ruhezeit, in der die Hunde auch nicht
gebracht oder abgeholt werden sollten.
9.1 Ein Upgrade von halbtags auf ganztags ist möglich.
9.2 Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Termin nach 18:30 Uhr abgeholt, fallen pro angefangene 15 Minuten € 4,00 an. Diese sind sofort bei Abholung zu entrichten. Sollte dies nicht möglich sein, verbleibt der Hund, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen über das Vermieterpfandrecht, als Pfand in der Hundetagesstätte Lapki.
§ 10 Der Hundehalter verpflichtet sich, das Betriebsgelände der Hundetagesstätte Lapki nur bis zum ausgeschilderten Empfangsbereich zu betreten. Die Hunde sind anzuleinen. Türen werden nur vom Lapki-Personal geöffnet. Zutritt zum weiteren Betriebsgelände ist ohne Einverständnis oder Aufforderung des Personals nicht erlaubt und erfolgt in jedem Falle auf eigene Gefahr.
Tierarztkosten/Tierheim
§ 11 Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass bei Erkrankung oder einer Verletzung seines Hundes alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige fachkundige Dritte erfolgen sollen. Die Wahl des Tierarztes oder des sonstigen fachkundigen Dritten und der Behandlung liegt im Ermessen der Huta Lapki. Die hierdurch entstehenden Kosten, z.B. Behandlung werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
§ 12 Der Hundehalter versichert, dass sein in Betreuung gegebener Hund die Grundimmunisierung besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Huta berechtigt, vom Betreuungsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Huta übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus.
Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund gültige Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Parainfluenza, Zwingerhusten. Die Huta empfiehlt zusätzlich die Impfung gegen Bordetella Bronchoseptica und Zecken- und Flohprävention.
12.1 Hunde, die innerhalb der letzten 6 Monate aus dem Ausland übernommen wurden, müssen einen Bluttest aus Deutschland vorlegen der bestätigt, dass keine Mittelmeerkrankheiten vorliegen.
Aufnahmebedingungen.
§13 Der in Betreuung gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung ist die Huta berechtigt, den Hund nach 3 Tagen einem Tierheim zuzuleiten. Das Tierheim wird von der Huta ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten trägt allein und im vollen Umfang der Hundehalter.
§ 14 Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen in der Standhitze nicht aufgenommen werden können.
§ 15 Es findet ein Probetag statt, um die Eignung des Hundes für die Gruppenhaltung in der HUTA festzustellen.
Zum Probetag bitte folgende Dokumente mitbringen: Impfpass,
Versicherungsbestätigung sowie Aufnahmebogen und AGBs (ausgefüllt und unterschrieben).
§16 Jede Erkrankung und jeder Verdacht auf eine Erkrankung des in Betreuung zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Die Huta übernimmt keine Haftung für Erkrankungen des Hundes und deren Folgen.
Betreuungspreise
§ 17 Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertag festgelegten Preis in Euro zu bezahlen.
§ 18 Der Betreuungspreis wird im Voraus und per Überweisung auf das Konto:
Bank: SumUP Limited
IBAN: IE39SUMU99036510270963
BIC: SUMUIE22XXX
Kontoinhaber: Olesya Poruchnyk/Hundezentrum Lapki
Verwendungszweck: Kundennummer
entrichtet.
§ 19 Bei Krankheit oder Läufigkeit des Hundes werden keine Beiträge zurückerstattet, dies gilt ebenso für Abwesenheit wie z.B. Urlaub. Es ist nicht möglich Fehltage nachzuholen oder in einen anderen Monat zu übertragen. Feiertage und Betriebsferien (nicht länger als 21 Tage pro Jahr) werden nicht erstattet.
§ 20 Zusätzliche Leistungen, wie z.B. Notpension, Verlängerung der Betreuungszeit oder Tierarztbesuche sind bei Abholung des Hundes in bar zu bezahlen.
Haftung / Schadenersatz
§ 21 Die Huta schließt jede Haftung und Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertrags- oder Pflichtverletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
21.1 Die Haftung bei Erkrankung oder Todesfall des Hundes ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Betreuers begrenzt.
22.2 Werden Gegenstände der Huta von dem in Betreuung gegebenen Hund zerstört, verpflichtet sich der Halter zur Kostenübernahme.
Datenspeicherung/ Film- und Tonaufnahmen
§ 22 Der Hundehalter erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die Hundetagesstätte Lapki, als auch zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film-/Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden -gleich zu welchem Zweck-. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.
§ 23 Die Zustimmung zur Datenschutzerklärung ist jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerruflich.
Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
§ 24 Vertragssprache ist Deutsch
§ 25 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Huta und der Hundehalter werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
Kündigung
§ 26
Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über HuTa Lapki Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit
von 3 Monaten und eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils 3 Monate.
Kündigungen haben in Schriftform zu erfolgen.
§27 Übernachtungsbuchungen
27.1 Für Hunde, die in der Hundetagesstätte Lapki übernachten, ist eine verbindliche Buchung erforderlich. Die Zahlung des vollen Übernachtungspreises muss innerhalb von 10 Tagen nach der Buchung und vor Ankunft des Hundes erfolgen. Ohne rechtzeitige Zahlung gilt die Buchung als nicht bestätigt, und die Huta ist berechtigt, den Platz anderweitig zu vergeben.
27.2 Mit der Buchung wird der Platz für den Hund verbindlich reserviert. Sollte der Hund nicht zur Übernachtung gebracht werden, bleibt die volle Zahlungspflicht des Kunden bestehen.
27.3 Ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB besteht nur dann, wenn zwischen der Buchung und dem geplanten Beginn der Übernachtung mindestens 14 Tage liegen und der Hund sich in dieser Zeit nicht in der Obhut der Huta befindet. In diesem Fall kann der Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen werden.
27.4 Erfolgt eine Buchung weniger als 14 Tage vor Beginn der Übernachtung oder befindet sich der Hund bereits in der Obhut der Huta, ist ein Widerruf ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). In diesen Fällen ist die Zahlung in voller Höhe fällig.
